Argumente
Die Situation
Was plant die Landesregierung?
Die Landesregierung hat am 26. Mai beschlossen, dass der Dänische Schulverein in Zukunft pro Kind (sog. Schülerkostensatz) nur 85 % von dem bekommen soll, was das Land für jedes Schulkind an einer öffentlichen Schule ausgibt. Seit 2008 bekommen wir dasselbe, also 100 %. Dies würde allein im Jahr 2013 ein Minus von 4,7 Millionen Euro pro bedeuten.
Wie begründet die Landesregierung dies?
Die Landesregierung verweist darauf, dass deutsche Privatschulen, wie z. B. Waldorfschulen, nur 80 % bekommen und die dänische Minderheit damit immer noch besser gestellt ist. Im Übrigen wird lediglich gesagt, dass die Minderheit auch mit sparen muss. Das Argument der Gleichstellung bzw. einer besonderen Belastung wird nicht akzeptiert.

Muss die Minderheit nicht auch sparen?
Natürlich wollen wir auch unseren Beitrag dazu leisten, dass die Finanzen des Landes wieder ins Lot kommen. Das tun wir aber schon jetzt. Wenn das Land weniger pro Kind in den öffentlichen Schulen ausgibt, sinkt auch der Zuschuss für die dänischen Schulen. Dann müssen wir genau so viel sparen. Das ist Gleichstellung. Durch die Kürzung um 15 %, die keine andere Schule in Schleswig-Holstein trifft, müssen wir aber doppelt sparen. Das ist ein Sonderopfer, das allein der Minderheit auferlegt wird.
Warum ist dies ungerecht?
Es ist der Kern der Minderheitenpolitik, dass das Land anerkennt, dass es mehrere Bevölkerungsgruppen hat, die gleichwertig zu behandeln sind. Das fordert auch die Europäische Minderheitenkonvention, die Deutschland unterschrieben hat. Deshalb dürfen wir erwarten, dass unsere Kinder vom Land weiterhin dasselbe bekommen, wie Kinder an öffentlichen Schulen. Im Übrigen zahlen die Menschen in der dänischen Minderheit zu 100 % dieselben Steuern, wie alle anderen in Schleswig-Holstein. Deshalb erwarten wir auch gleiche Leistungen, wie die Mehrheitsbevölkerung.
Was bedeutet dies für die dänischen Schulen und Schulkinder?
Der Dänische Schulverein hat in den vergangenen Jahren schon erheblich gespart. Er hat kleine Schulen geschlossen, konsequent Schulen zu kostengünstigeren Gemeinschaftsschulen zusammengeschlossen und auch andere strukturelle Reformen durchgeführt. Wenn die Kürzung um 4,7 Millionen € umgesetzt wird, ist nur eine Kürzung bei den Personalkosten möglich, also die Reduzierung von rund 80 Lehrerstellen und anderem Personal. Vor allem kleinere Einrichtungen wären bedroht und Kinder müssten extrem lange Wege in die Schule zurücklegen.
Was bedeutet dies für die Minderheit?
Schulschließungen treffen die gesamte dänische Minderheit, weil die Schulen unsere kulturellen und sozialen Zentren sind. Außerhalb der Unterrichtszeiten treffen sich hier Kinder und Erwachsene in Sportvereinen, Kulturvereinen und zu vielen anderen Aktivitäten. In vielen Regionen würden diese Sammlungspunkte ersatzlos wegfallen.
Was bedeutet es für die öffentlichen Schulen und die Gemeinden?
Es gibt Grenzen dafür, wie viele Kinder bei Schulschließungen an anderen dänischen Schulen unterkommen könnten. Wenn an dänischen Schulen nicht mehr Platz genug wäre, müssten die Kinder in öffentliche Schulen gehen. Dadurch würden dem Land rechnerisch dieselben Kosten entstehen, weil die 100% der Schülerkostensätze die Durchschnittskosten für Schulkinder an öffentlichen Schulen sind. Den Gemeinden würden zusätzliche Kosten entstehen, weil sie dafür zuständig wären, ihre Schulen entsprechend zu erweitern.
Falsche Argumente
Die deutschen Privatschulen bekommen doch auch keine 100 %
Die Landesregierung hat anerkannt, dass die dänischen Schulen keine Privatschulen sind, sondern die öffentlichen Schulen für die dänische Bevölkerungsgruppe. Die Privatschulen, z. B. Waldorfschulen, die vom Land 80 % der Schülerkostensätze erhalten, sind eine pädagogische Alternative zu den öffentlichen Schulen. Dies sind die dänischen Schulen eben nicht. Darauf hat sich auch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bildungsministeriums und der Minderheit 2004 verständigt (siehe Textsammlung unten) Für die dänische Minderheit sind die dänischen Schulen alternativlos, deshalb müssen sie mit den entsprechenden öffentlichen Schulen verglichen werden. Tut man dies nicht, dann akzeptiert man auch nicht die minderheitenpolitische Grundlage, dass unser Land zwei gleichwertige Kulturen hat.
Bis 2008 bekamen dänische Schulkinder auch keine 100 %
Von 1985 bis 2008 war der Standard 100 %. Allerdings hat die Landesregierung ab 1996 den Betrag periodenweise „eingefroren“. Dies hat den Schulverein durchschnittlich 1 Million pro Jahr gekostet. Erst die Gesetzänderung von 2008 hat bedeutet, dass die 100 % jedes Jahr aufs Neue ermittelt werden. Dadurch erhielt der Schulverein ca. 1 Million Euro mehr. Die heutige Einsparung von 4,7 Millionen durch den Rückschritt auf 85 % ist also ein historisch tiefer Einschnitt und nicht mit der Situation vor 2008 vergleichbar.
Die dänische Minderheit hat Luxusschulen, da kann man ruhig sparen
Wer dies behauptet, sieht nur die neu gebaute A.P. Møller Skolen in Schleswig, die ein einzigartiges Geschenk eines Privatmannes war. Viele andere, ältere dänische Schulen haben einen ebenso großen Renovierungsstau wie die öffentlichen Schulen, für den ebenso die Gelder fehlen.
Die dänische Minderheit bekommt doch genug Geld aus Dänemark
Der Schulverein erhält ca. 40 Millionen € jährlich vom dänischen Staat für seine Schulen und Kindergärten. Dieses Geld wird benötigt, weil Minderheiteneinrichtungen immer teurer sind, als öffentliche. Dafür gibt es mehrere Gründe: Kleinere Schulen sind nicht die billigsten. Sie sind für die Minderheit aber lebenswichtig, weil die Abstände zwischen den Einrichtungen sonst viel zu groß werden. Die Ausgaben für Schulbusse sind entsprechend höher. Es wird in einer Sprache mehr unterrichtet (d.h. mehr Lehrer) und es ist eigenes Unterrichtsmaterial notwendig. Außerdem muss der Schulverein den Erhalt und die Sanierung seiner Schulgebäude weitgehend ohne öffentliche Zuschüsse finanzieren. Man kann eine Minderheitenschule nicht zum selben Preis bekommen, wie eine öffentliche. Diese Mehrausgaben werden mit den Zuschüssen aus Dänemark finanziert
Die dänische Minderheit ist teuer für das Land
Im Gegenteil: 80 % der gesamten dänischen Staatszuschüsse für die Minderheit (68 Millionen €), rund 50 Millionen, werden für Löhne der Angestellten ausgegeben. Grob gerechnet ein Drittel davon, also ca. 16 Millionen, gehen als Lohnsteuer an das Land. Eine noch größere Summe wird im Land für Konsum ausgegeben. Die Minderheit ist also eine wirtschaftliche Bereicherung für Schleswig-Holstein und die Landeskasse.
Die Schulen der deutschen Minderheit bekommen doch auch nicht 100 %
Die Schulen der deutschen Minderheit im südlichen Dänemark haben rechtlich den Status von „freien“ Schulen. Sie erhalten darüber hinaus aber weitere Zuschüsse für Investitionen, Ganztagsbetreuung etc., so dass sie de facto dieselbe Bedeutung wie öffentliche Schulen haben.
In den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 steht, dänische Schulen bekommen 80 %
In den Erklärungen steht darüber nichts. Im Verhandlungsprotokoll vom 28.03.1955 ist festgeschrieben, dass die Zuschüsse für die Schulen der dänischen Minderheit wieder 80 % (statt bisher 60 %) der Aufwendung für einen Schüler der öffentlichen Volksschulen betragen sollten, damit wurde ein konkretes Problem der 50er Jahre gelöst. Schleswig-Holstein hat sich 1985 unter Uwe Barschel auf 100 % als Standard festgelegt. Außerdem hat sich die Bundesrepublik seitdem in einer Reihe internationaler Absprachen, darunter der Europäischen Minderheitenkonvention (siehe Textsammlung unten) verpflichtet, die nationalen Minderheiten mit der Mehrheit gleichzustellen.
Texte
Abschlusskommunique vom 24. November 2004 – Arbeitsgruppe ”Dänische Schulen/Förderung der dänischen Minderheit“
Punkt 2.
„Die Arbeitsgruppe hat auch die Frage einer eigenständigen gesetzlichen Regelung der Förderung der Schulen der dänischen Minderheit geprüft. Rechtlich handelt es sich bei den dänischen Schulen um Ersatzschulen in freier Trägerschaft. Die Schulen der dänischen Minderheit haben für die dänische Minderheit eine vergleichbare Bedeutung wie die öffentlichen Schulen für die Mehrheitsbevölkerung. Um diesen minderheitenpolitischen Unterschied zu den übrigen Ersatzschulen in freier Trägerschaft zum Ausdruck zu bringen, schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Regelungen für die dänischen Schulen und die übrigen Schulen in freier Trägerschaft innerhalb des Schulgesetzes in gesonderten Paragrafen oder Absätzen vorzunehmen.“
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG) vom 24. Januar 2007
§ 124 Bedarfsunabhängige Bezuschussung, Höhe des Zuschusses
Dem Träger der Schulen der dänischen Minderheit wird für jede Schülerin und jeden Schüler unabhängig vom Bedarf der Zuschuss in Höhe von 100% der öffentlichen Schülerkostensätze gewährt, die für das dem Jahr der Bezuschussung vorausgehende Jahr festgestellt worden sind. Für die Feststellung der öffentlichen Schülerkostensätze sind die Sach- und Personalkosten (§ 48 Abs. 1 Satz 2, § 36 Abs. 2) zu Grunde zu legen, die im Landesdurchschnitt für eine Schülerin oder einen Schüler an einer öffentlichen Schule der vergleichbaren Schulart in dem der Feststellung vorausgehenden Jahr entstanden sind. § 119 Abs. 1, 2 und 4, § 122 Abs. 4 und § 123 Abs. 1 und 2 finden entsprechende sowie der § 123 Abs. 3 Satz 2 sinngemäße Anwendung.
Rahmenkonventionen zum Schutz nationaler Minderheiten, Straßburg, 1. November 1995
Sektion II – Artikel 4
- Die Parteien verpflichten sich Personen, die zu nationalen Minderheiten gehören, das Recht der Gleichheit vor dem Gesetz und gleichen Schutz des Gesetzes zu garantieren. Deshalb wird jede Diskriminierung, die auf der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit beruht, verboten.
- Die Parteien verpflichten sich, wo es notwendig ist, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um in allen Bereichen des ökonomischen, sozialen, politischen und kulturellen Lebens volle und effektive Gleichheit zu fördern zwischen Personen, die zu einer nationalen Minderheit gehören, und denen, die zur Mehrheit gehören. In dieser Hinsicht sollen sie die spezifischen Bedingungen der Personen, die zu nationalen Minderheiten gehören, gebührend in Betracht ziehen.
- Die in Übereinstimmung mit Absatz 2 angenommenen Maßnahmen sollen nicht als diskriminierender Akt gesehen werden.





